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Wandel der Agarverfassung
die"Bauernbefreiung" im ehemaligen Hochstift Paderborn im 19. Jahrhundert
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Strunz-Happe, Anne
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Verfasserangabe:
Anne Strunz-Happe
Jahr:
2003
Verlag:
Paderborn, Bonifatius GmbH
Mediengruppe:
MONOGRAPHIE
Mediengruppe | Standorte | Interessenkreis | Status | Vorbestellungen | Frist |
Mediengruppe:
MONOGRAPHIE
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Standorte:
Dem
Stru
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Interessenkreis:
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Status:
Verfügbar
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Vorbestellungen:
0
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Frist:
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Während der fürstbischöflichen Herrschaft waren bis zum beginnenden 19. Jahrhundert neben den adligen Grundherren der Bischof, das Domkapitel und eine Vielzahl von Klöstern Empfänger von Abgaben und Diensten der bäuerlichen Bevölkerung im Paderborner Land. Den Bauern wurde im Gegenzug das Land zur Bewirtschaftung überlassen. In den vier Hochstiftkreisen Paderborn, Büren, Höxter und Warburg herrschten die Gruppen der persönlich freien Meier und der Eigengehörigen vor. Die Idee der Physiokratie, des Kameralismus und letztlich des Liberalismus führten zu einem Wandel in der herrschenden Agrarverfassung des 18. Jahrhunderts. Zur Verwirklichung einer effektiven Landwirtschaft und der Dispositionsfreiheit der bäuerlichen Besitzer sollten die Verpflichteten von ihren persönlichen Bindungen und den Reallasten befreit werden. Für das Paderborner Land kam es erst während der Zeit des napoleonischen Königreichs Westphalen zu - noch mangelhaften - Gesetzen, die eine Befreiung der Bauern ermöglichen sollten. Schließlich erließ Preußen für die Provinz Westfalen nach einem fehlgeschlagenen Versuch von 1820 in den Jahren 1825 und 1829 zwei Gesetze, die eine Loslösung der Bauern von ihren Lasten herbeiführen sollten. Im ehemaligen Hochstift Paderborn, das durch eine starke Armut geprägt war und daher unter großem Kapitalmangel litt, konnten diese Gesezte keine Wirkung entfalten. Es bedurfte deshalb spezieller Einrichtungen, wie der für Preußen beispielhaften Paderborner Tilgungskasse, die die Bauern finanziell unterstützten. Hinsichtlich der Auswirkungen der Agrarreformen ist für das Paderborner Land ebenso wie für das gesamte Westfalen festzustellen, dass mit diesem Prozess eine vollkommene Änderung der Bodennutzung einhergeht. Wegen der kaum vorhandenen Landablösung und der besonderen Erleichterungen für die Pflichtigen in den vier Hochstiftkreisen gab es keine einseitige Besitzumverteilung zugunsten der Großgrundbesitzer.
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Verfasserangabe:
Anne Strunz-Happe
Jahr:
2003
Verlag:
Paderborn, Bonifatius GmbH
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Dem, Dfm
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ISBN:
3-89710-248-X
Beschreibung:
278 S.
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