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Nutzungsbedingungen

Benutzungs- und Gebührenordnung

Öffnungszeiten:

Montag         10 - 17.30 Uhr

Dienstag       10 - 17.30 Uhr

Mittwoch       geschlossen

Donnerstag   10 - 17.30 Uhr

Freitag          10 - 17.30 Uhr

Samstag       10 - 13.00 Uhr

 

§1        Allgemeines

  Das Institut ist eine öffentliche Einrichtung des Erzbistums Paderborn. Es hält Medien zur Information, Bildung, Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereit. Die Medien der Öffentlichen Bibliothek sind für jeden im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zugänglich und ausleihbar.

 

 Das Institut verleiht in der audio-visuellen Medienabteilung Medien für die Pastoral- und Bildungsarbeit im Erzbistum Paderborn sowie Geräte zur Vorführung dieser Medien. Der Verleih von AV-Medien und -Geräten erfolgt ausschließlich an Pfarrgemeinden, kirchliche Einrichtungen und Verbände sowie an Personen, die für kirchliche oder kirchlich orientierte Bildungsarbeit tätig sind.

Die Benutzung ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Aufwendungen werden nach einer Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

§2        Anmeldung

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und stimmt der Speicherung seiner Personendaten zu.

Daten werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Mit der Unterschrift wird die Benutzungs- und Gebührensatzung anerkannt und die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der persönlichen Daten erteilt. Weitere Infos enthält die aktuelle Datenschutzerklärung.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung wird gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr ein Bibliotheksausweis ausgestellt, welcher 1 Jahr ab Ausstellung gültig ist (Für Onleihe).

Kinder können ab 6 Jahren Benutzer werden. Der gesetzliche Vertreter stimmt mit seiner Unterschrift der Benutzungsordnung zu.

Änderungen des Namens und der Anschrift sind dem Institut unverzüglich mitzuteilen.

 

§3        Benutzung

Die Ausleihe von Medien oder Geräten ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum des Instituts. Ein Verlust ist unverzüglich mitzuteilen, da sonst bei Missbrauch der eingetragene Benutzer haftet. Die Ausleihe in der Bibliothek ist grundsätzlich nur persönlich möglich;
Medien aus der AV-Medienabteilung können auch telefonisch, per E-Mail oder Online angefordert werden. Sie werden per Post kostenfrei zugesandt.

 

§4        Leihfristen

Die Leihfristen betragen im Bereich der Öffentlichen Bibliothek:

Bücher, Spiele                                                                                  4 Wochen

DVDs, BlueRays, CD's, CD-ROM's, Zeitschriften              2 Wochen

Weihnachts- und Ostermedien, Konsolenspiele                             2 Wochen
(keine Verlängerung möglich)

Digitale Medien der Onleihe                                                 s. libell-e.de

Die Leihfrist kann vor Ablauf bis zu dreimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Gemahnte Medien sind von der Verlängerung ausgenommen, ebenso Weih­ nachts- und Ostermedien sowie Konsolenspiele. Medien des Präsenzbestands können nicht ausgeliehen werden. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren oder vorbestellbaren Medien kann begrenzt werden.

Im Bereich der AV-Medienabteilung ist die Leihfrist für alle Medien und Geräte auf den Einsatztag, bei mehrtägigem Einsatz auf höchstens zwei Wochen beschränkt. Eine Verlängerung der ausgeliehenen Medien ist möglich, sofern sie nicht vorgemerkt sind.

Besonderheiten AV-Medienabteilung

Die Leihfrist der Medien und Geräte ist begrenzt auf den Einsatztag, bei mehrtägigem Einsatz auf höchstens zwei Wochen. Eine Verlängerung der Medien ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt.

Der Verleih erfolgt im Erzbistum Paderborn kostenlos. Geräte und Realien müssen im Institut abgeholt werden. Erstentleiher bitten wir, einen gültigen Ausweis bei der Abholung der Geräte mitzubringen.

Beim Postversand übernimmt das Institut die Portokosten für den Hinversand, die Kosten für den Rückversand trägt der Entleiher.

§5        Leihverkehr

(1) Im Bestand des Instituts nicht vorhandene Medien können über den Leihverkehr nach der gültigen Leihverkehrsordnung und den Benutzungsbestimmungen der entsendenden Stelle aus anderen Bibliotheken bestellt werden.

 

§6        Ausleihbedingungen

Die Medien und Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust, insbesondere von Begleitmaterial und Zubehör, haftet der Entleiher. Vor der Ausleihe sind die Medien vom Entleiher auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben. Die Art und Höhe der Ersatzleistung im Schadensfall bestimmt das Institut. Dieser bemisst sich nach den Kosten der Wiederherstellung bzw. dem  Wiederbeschaffungswert.

Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr fällig, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen. Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Rücksendetermine bei AV-Medien sind unbedingt einzuhalten; die Kosten für den Rücktransport trägt der Entleiher.

Verstöße gegen das Urheberrecht (Kopierverbot, unerlaubte Vorführung) können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

AV-Medienabteilung:

Die Leihfrist der Medien und Geräte ist begrenzt auf den Einsatztag, bei mehrtägigem Einsatz auf höchstens zwei Wochen. Eine Verlängerung der Medien ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt.

Der Verleih erfolgt im Erzbistum Paderborn kostenlos. Geräte und Realien müssen im Institut abgeholt werden. Erstentleiher bitten wir, einen gültigen Ausweis bei der Abholung der Geräte mitzubringen.

Beim Postversand übernimmt das Institut die Portokosten für den Hinversand, die Kosten für den Rückversand trägt der Entleiher.

 

§8 Haftung der Bibliothek

(1) Das IRuM haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Medien, Geräte, Software und Hardware. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Benutzung der Einrichtung und Ausleihe von Medien entstehen, es sei denn, dem IRuM wird Vorsatz nachgewiesen.

(2) Auch für Inhalt, Verfügbarkeit und Qualität der zugänglich gemachten Medien, Informationen und Online-Dienste wird keine Haftung übernommen.

(3) Das IRuM identifiziert sich ausdrücklich nicht mit dem Inhalt der auf ihrer Homepage eingelinkten WWW-Seiten und macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen.

(4) Bei Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen und bei entstandenen Verpflichtungen zwischen Benutzenden und Internetdienstleistern haftet das IRuM nicht, ebenso nicht für Schäden, die den Benutzenden durch Dritte entstehen (z.B. Datenmissbrauch).

 

§9        Verhalten

Jeder Benutzer hat sich im Institut so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung des Instituts beeinträchtigt werden. Rauchen, Essen und Trinken sind im Institut nicht gestattet. Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Besucher übernimmt das Institut keine Haftung.

Das Hausrecht nimmt der Leiter des Instituts oder das mit seiner Ausübung beauftragte Personal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können dauernd oder begrenzt von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2017 in Kraft. Gleichzeitig werden alle bisher gültigen Benutzungsordnungen außer Kraft gesetzt.

Paderborn, am 31.12.2016    Der Generalvikar, gez. Hardt

 

 

 

 

Für den Bereich der Öffentlichen Bibliothek gelten folgende  Gebührenregelungen:

1.

Ausstellen eines Ersatzausweises

2,50€

2.

Mahngebühren für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium

 

 

1. Mahnung nach 4 Tagen

0,50€

 

2. Mahnung nach 14 Tagen

1€

 

3. Mahnung nach 21 Tagen

2€

 

4. Mahnung nach 28 Tagen

3€

3.

Portoersatz pro Mahnschreiben

1€

4.

Vormerkgebühr

1€

5.

Gebühr für Fernleihbestellungen pro Medium

1,50€

6.

.

Ausleihgebühr für DVDs

 

1,50 €

7.

Anmeldung/Nutzung Onleihe (pro Jahr)

10€r

8.

Bearbeitungsgebühr bei Nichtabholung einer Medienkiste

15€

 

Für den Bereich der AV-Medienabteilung gelten folgende Gebührenregelungen:

 

1.

Mahngebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und Tag

1,50€

2.

Leihfrist pro Gerät und pro Tag

5,00€

3.

kfw-Bouquet-Lizenz

20,00€